Vorabklärung
In der Vorabklärung wird geprüft, ob der Fall im Verantwortungsbereich des Ethikrates liegt. Dafür sind
folgende Aktivitäten vorgesehen:
Nr. |
Aktivität |
Erklärung |
1.1
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Analyse des Antrages
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Um das weitere Vorgehen eines Falles planen zu können.
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1.2
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Prüfen des Sachverhaltes
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Prüfen, ob und wie der im Antrag beschriebene Sachverhalt die Prinzipien der Charta verletzt.
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1.3
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Externe Beratungskompetenz
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Prüfen, ob für die Behandlung des Falles ein/e externe/r Berater/in zu konsultieren ist. Schätzung des Behandlungsaufwandes.
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1.4
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Projekt(e) bereits in Arbeit?
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Gibt es bereits ein Projekt (Projekte) zur Revision der Statistik, die mit dem Inhalt des Antrages in Zusammenhang steht (stehen) und soll eine Abstimmung mit diesen stattfinden?
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1.5
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Prüfung Präzedenzfälle
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Gibt es einen Präzedenzfall, der mit dem Sachverhalt zusammenhängt?
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1.6
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Vorgehen im Falle einer Ablehnung
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Im Falle der Ablehnung werden der Fall und die Ablehnungsgründe beschrieben. Der Antragsteller wird in geeigneter Form informiert.
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Behandlung
In der Behandlung müssen jene Informationen aufbereitet und diskutiert werden, die für die Gesamtbeurteilung ausschlaggebend sind. Dafür sind folgende Aktivitäten vorgesehen:
Nr. |
Aktivität |
Erklärung |
2.1 |
Erstellen eines internen Faktenblattes
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Probleme und Fragen statistischer Art werden dokumentiert.
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2.2 |
Bestimmen der rechtlichen Grundlagen
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Jede Datensammlung muss eine rechtliche Grundlage haben.
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2.3 |
Quellen und Daten
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Gibt es eine Metadatenbank, welche Informationen über Quellen, Mikro- bzw. Makrodaten, Tabellen, Grafiken, Sammlungsmethoden (Registerdaten, Stichprobe- oder Vollerhebung, Direkt- oder Indirekterhebung, Nutzung von Administrativdaten) und Analysen dokumentiert?
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2.4 |
Welche Prinzipien der Charta oder des Verhaltenskodexes Europäische Statistik sind verletzt?
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Die Gründe der Verletzung der Prinzipien der Charta und des Verhaltenkodexes Europäische Statistik (European Statistics Code of Practice).
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2.5 |
Gibt es andere ethische Prinzipien, die für den Ethikrat relevant sind?
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Um die Zusammenhänge zwischen ethischen Prinzipien der öffentlichen Statistik und anderen ethischen Prinzipien zu erkennen.
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2.6 |
Kreis der Vernehmlassung definieren
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Definition der Teilnehmer, Planung der Durchführung, Durchführung und Auswertung der Antworten.
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Gesamtbeurteilung durch den Ethikrat
In der Gesamtbeurteilung werden die aufbereiteten Informationen und die Vernehmlassungsresultate zu einem Dokument zusammengefasst, mit den Mitgliedern diskutiert und bereinigt. Dabei ist besonders zu beachten, dass die Abgrenzung des Falles, der öffentliche Charakter der zu beurteilenden Statistik, die gestellten Fragen und die Beurteilungsgründe kohärent zum Ausdruck gebracht werden. Für die Gesamtbeurteilung sind folgende Aktivitäten vorgesehen:
Nr. |
Aktivität |
Erklärung |
3.1
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Beschreibung der Ausgangslage
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Sachlage kohärent zum Ausdruck bringen.
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3.2
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Beschreibung der Probleme und
Antworten
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Probleme und die Antworten des Ethikrates auf die vom Antragsteller gestellte Fragen dokumentieren.
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3.3
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Bereinigung der Stellungnahme
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Stellungnahme bereinigen und genehmigen.
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3.4
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Übersetzung der Stellungnahme
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Vor der Übersetzung muss die deutsche oder französische Version der Stellungnahme definitiv genehmigt werden.
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Bekanntgabe der Stellungnahme
Für die Bekanntgabe der Stellungnahme werden verschiedene Kommunikationskanäle evaluiert. Dafür sind folgende Aktivitäten vorgesehen:
Nr. |
Aktivität |
Erklärung |
4.1
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Interne (nicht öffentliche)
Verbreitung der Stellungnahme
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Die Form der Publikation liegt im Ermessen des Ethikrates.
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4.2
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Veröffentlichung
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Nachkontrolle
Für die Nachkontrolle führt das Sekretariat eine Liste der behandelten oder der beanstandeten Sachverhalte.